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vermögensrechtliche Verhältnisse

См. также в других словарях:

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mesopotamien und Kleinasien: Städte, Staaten, Großreiche —   Das Land an Euphrat und Tigris, das von den Griechen Mesopotamien, »Zwischenstrom(land)«, genannt wurde, gehört zu den frühesten Gebieten der Erde, die eine Hochkultur hervorgebracht haben. Bereits um 3000 v. Chr. entstanden hier erste… …   Universal-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • griechische Städte und Staaten —   Bei der Vorstellung einzelner charakteristischer griechische Staaten soll über den chronologischen Rahmen hinausgegangen werden und von Erscheinungen erzählt werden, die sich in der ganzen griechischen Geschichte abgespielt haben: Sparta mit… …   Universal-Lexikon

  • Familienfideikommiss — Gedenktafel über den Fideikommiss des Amtsrates Johann Christian Degener im Landschaftspark Degenershausen (Falkenstein/Harz) Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum, „zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb und… …   Deutsch Wikipedia

  • Fürstenenteignung — Wahlpropaganda für das Volksbegehren 1926 Im Streit um die Fürstenenteignung in der Weimarer Republik ging es um die Frage, was mit dem Vermögen der deutschen Fürstenhäuser geschehen solle, die im Zuge der Novemberrevolution politisch entmachtet… …   Deutsch Wikipedia

  • Verlagsrecht — Verlagsrecht, das Recht der ausschließlichen Nutzung eines geistigen, bes. eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses mittelst dessen Vervielfältigung od. Veröffentlichung. Das V. drückt die vermögensrechtliche Seite des Rechtes eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schaden [3] — Schaden, 1) (Damnum), jeder vermögensrechtliche Nachtheil, welchen Jemand erleidet. Man theilt ihn in positiven S. (D. emergens), wenn die Minderung des Vermögens sich auf einen schon gegenwärtigen Bestandtheil desselben bezogen hat; u. negativen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frau — 1. Alle Frauen sind Eva s Tochter. Dän.: Alle mandfolk ere Adams sönner og quindfolk Evæ døttre. (Prov. dan., 6.) 2. Alle Frauen sind gut. Die Engländer fügen boshaft hinzu: zu etwas oder nichts. (Reinsberg I, 59.) 3. Alte Frau – Liebe lau. In… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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